Laweiju, the taste of hometown (~The delivery area and cost can be checked at the bottom link, the order is placed before Wednesday of the week, the delivery will be the same week, and the delivery will be the next week after Wednesday 14:00~)

Terms of Service

Terms of Service

Allgemeine Geschäftsbedingungen

-im folgenden Laweiju Handelsunternehmen genannt- 

1. Allgemeines/Geltung
2. Regelungen und Informationen zum Vertragsschluss gegenüber Verbrauchern
3. Preise und Zahlungsbedingungen
4. Verpackungs- und Versandkosten
5. Gefahrenübergang
6. Lieferung und Lieferzeiten
7. Erfüllungsort und Abnahme, sofern der Kunde Unternehmer ist
8. Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
9. Gewährleistung, Garantie
10. Eigentumsvorbehalt
11. Verfahren zum Umgang mit Beschwerden, Streitschlichtungsverfahren
12. Hinweise zur Verpackungsverordnung
13. Zusatzbestimmung

  1. Allgemeines/Geltung
    (1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Laweiju Handelsunternehmen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Laweiju Handelsunternehmen mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch "Kunde" genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten-soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des Absatzes 3 Satz 2 ist-auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

    (2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn keine Anwendung, auch wenn Laweiju Handelsunternehmen ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Laweiju Handelsunternehmen auf ein Schrenimmt und ing ungenschreimmt ungenschreimmt und s ing s Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

    (3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Gein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbststständigen Tätigkeit zuge-im-mister-oder dieser dieser-e-gb Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  2. Regelungen und Informationen zum Vertragsschluss gegenüber Verbrauchern

    a) Allgemeines

    Die Abgabe von Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren ist gesetzlich verboten. Unser Angebot alkoholischer Getränke richtet sich daher ausschließlich an Personen ab 18 Jahren. Mit Ihrer Bestellung japfänger Leben Sie uns, dass derben der 18.

    Alle Darstellungen auf den Internetseiten von Laweiju Handelsunternehmen stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten durch den Kunden dar.

    b) Technische Schritte, die zum Vertragsschluss führen und Zustandekommen des Kaufvertrages bei Bestellung über den Online-Shop

    Für eine Bestellung eines oder mehrerer Artikel über den Online-Shop, müssen die Artikel zunächst durch einen Mausklick auf den "Warenkorb"-Link oder Button zur Bestellung vorgemerkt werden. Im "Warenkorb" (den Sie jebotinweren) Sie dann durch den Bestellvorgang geführt, indem jeder Schritt erläutert und die erforderlichen Angaben abgefragt werden.

    Der Bestellvorgang ist abgeschlossen, wenn der Kunde abschließend auf "Jetzt kaufen" klickt.

    Darin liegt das Angebot des Kunden zum Abschluss des Vertrages, welches Laweiju Handelsunternehmen innerhalb von zwei Werktagen annehmen kann.

    Die Annahme des Angebots durch Laweiju Handelsunternehmen erfolgt durch gesonderte Auftragsbestätigung, Lieferung der Ware oder bei Bestellung am Terminal im Markt durch Bezahlung an der Kasse.

    Die Bestellbestätigung selbst stellt noch keine Annahme des Angebots dar, es sei denn, diese beinhaltet eine Zahlungsaufforderung.

    Mit der Annahme durch Laweiju Handelsunternehmen ist der Kaufvertrag geschlossen.

Sofern unmittelbar nach Abschluss des Bestellvorgangs der Bezahlvorgang eingeleitet wird, so kommt der Vertrag mit Abschluss des Bezahlvorgangs zustande.

c) Vertragsschluss bei Bestellung per Telefon, Mail, Fax oder Brief

Sofern im Onlineshop ausdrücklich angeboten, erfolgt der Vertragsschluss bei Bestellung durch den Kunden per Telefon, Mail, Fax oder Brief wie folgt:

Der Kunde erklärt mündlich oder schriftlich seine verbindliche Absicht, genau benannte Artikel des Angebots im Online-Shop kaufen zu wollen. Darin liegt das Angebot des Kunden zum Abschluss dessun Vertrages, welbanneh von Lamenfannen kaufen kaufen.

Die Annahme des Angebots durch Laweiju Handelsunternehmen erfolgt durch Übersendung der Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Ware. Damit ist der Kaufvertrag geschlossen.

d) Speicherung und Zugang zum Vertragstext

 Laweiju Handelsunternehmen speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Bestelldaten und die Vertragsbedingungen per E-Mail zu. Damit verschafft Laweiju Handelsunternehmen dem Kunden die Möglichkeit, die Vertragsbestimmungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern. Ein Zugang zu den bei Laweiju Handelsunternehmen gespeicherten Vertragstexten ist-mit Ausnahme der frei zugänglichen AGB-nur registrierten Kunden über das Kundenkonto möglich.

e) Erkennen und Berichtigung von Eingabefehlern

Zur Erkennung und Verhinderung von Eingabefehlern während des Bestellvorgangs bekommt der Kunde vor der wirksamen Bestellung eine Übersichtsseite zur Kontrolle angezeigt, mit deren Hilfe er alle Einzelheiten derckells Internet "Best" berichtigen kann.

f) Zur Verfügung stehende Sprachen

Die Vertragssprache ist Deutsch.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

    Es gelten die angezeigten Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Verpackungs- und Versandkosten werden, soweit solche erhoben werden, zuzüglich berechnet und dem Kunden rechtzeitig angezeigt. Für denus Fall der Bestellung aus dem Ausland nichloss aus dem Ausland Ausland Ausland Handelsunternehmen nicht bekannte Kosten oder Steuern erheben, wie zB (Einfuhr-)Zölle oder Bearbeitungsgebühren für die Zahlung. Hierbei handelt es sich nicht um Kosten, die über Laweijuel in Reternehn gests abge sunüber Laweijuel in Reternehn abge.

     Laweiju Handelsunternehmen akzeptiert alle auf der Internetseite angegebenen Zahlungsarten. Laweiju Handelsunternehmen stellt dem Kunden für die bestellte Ware eine Rechnung aus, die ihm in Textform spätestens mit Warenlieferung übersandt wird.

    Der Gesamtkaufpreis der bestellten Ware ist je nach gewählter Zahlungsart zahlbar.

    Gegenüber Unternehmern ist Laweiju Handelsunternehmen berechtigt, Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
  2. Verpackungs- und Versandkosten

    Verpackungs- und Versandkosten werden, soweit solche erhoben werden, dem Kunden rechtzeitig vor Auslösen des Bestellvorganges bekannt gegeben.
  3. Gefahrenübergang

    Regelung gegenüber Verbrauchern

    Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über, unabhängig von der gewählten Versandart.

    Regelungen gegenüber Unternehmern

    (1) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestim Dritten ehternehner weier der Versendung a. noch andere Leistungen (zB Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an el Kunden über über and an sun dem dem Kunden angezeigt hat.

    (2) Die Versandart und die Verpackung unterliegen dem pflichtgemäßen Ermessen von Laweiju Handelsunternehmen.

    (3) Der Kunde trägt die Lagerkosten nach Gefahrübergang. Bei Lagerung durch Laweiju Handelsunternehmen betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltend gersten halger halger oder oder oder s betender oder s abgelaufene Woche.

    (4) Die Sendung wird von Laweiju Handelsunternehmen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
  4. Lieferung und Lieferzeiten

    Regelungen gegenüber Verbrauchern

    Die Lieferung der Ware an den Kunden erfolgt durch Drittanbieter (Lieferdienste).

    Die Lieferzeiten sind entweder der Produktbeschreibung oder den gesondert abrufbaren Angaben zum Versand im Shop zu entnehmen.

    Teillieferungen sind zulässig, außer der Kunde hat hieran erkennbar kein Interesse oder ihm sind diese erkennbar nicht zumutbar. Zumutbarkeit ist dann gegeben, wenn

    a) die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist
    b) die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
    c) dem Kunden hierdurch weder erheblicher Mehraufwand noch zusätzliche Kosten entstehen oder der Verkäufer sich zur Übernahme dieser Kosten bereit erklärt.

    Die Kosten für Transport und Verpackung werden, soweit solche erhoben werden, bei Teillieferungen nur einmal berechnet.

    Regelungen gegenüber Unternehmern

    (1) Lieferungen erfolgen ab 26845 Nortmoor.

    (2) Von Laweiju Handelsunternehmen in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester feste Frist oder ein fester Termin verichefe Frist oder ein fester. den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

    (3) Laweiju Handelsunternehmen kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden –vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder Kunen Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen ver um chen d ergen Zeintram

    (4) Laweiju Handelsunternehmen haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zB Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen , Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die Laweiju Handelsunternehmen nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse Laweiju Handelsunternehmen die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Laweiju Handelsunternehmen zum Rücktritt vom Vertrag berechendertigt. Bei Hindernis Dauberg rlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Laweiju Handelsunternehmen vom Vertrag zurücktreten.
  5. Erfüllungsort und Abnahme, sofern der Kunde Unternehmer ist

    (1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 26845 Nortmoor soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet Laweiju Handelsunternehmen auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfol hat.

    (2) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn a) die Lieferung und, sofern Laweiju Handelsunternehmen auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist, b) ​Lawei Rehm-Finde Hinweiss Kunsternefach mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat, c) seit der Lieferung oder Installation zwölf Werktage vergangen sind oder der Kunde mit der Nutzung der Kaufsache begonnen installation (zB die gelieferte Anlage in Betrieb und genommen gang verge verge sind, und d) der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines Laweiju Handelsunternehmen angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich bee unterräsentigt, unterräsen
  6. Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

    Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Kunde bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und mithin als Unternehmer im Sinne des § 14 Belgerlichen Gesetzbuches (Belgerlichen GB) hand.

    Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Verträgen
  • zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Vertenbrauchers zugeschnit sind zuge
  • zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde
  • zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen dieeh ängflus-en-float ah dem Marken Eh der von Schwankungen ah dem
  • zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.


Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen

  • zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde
  • zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden
  • zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
  1. Gewährleistung, Garantie

    Gewährleistungsregelungen gegenüber Verbrauchern

    Es besteht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht, insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

    Sollte im Angebot eine Garantie angegeben werden, so bleibt die gesetzliche Mängelhaftung hiervon unberührt.

    Gewährleistungsregelungen gegenüber Unternehmern

    (1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.

    (2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn Laweiju Handelsunternehmen nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für denmark uf Laweiju Handelsunternehmen ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an Laweiju Handelsunternehmen zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet Laweiju Handelsunternehmen die Kosten die Kosten des günstigsten Versandwegesnic die Kosten des günstigsten Versandwegesnic; dies, günstigsten Versandwegesnic; die, günstigsten Versandwegesnic; anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

    (3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist Laweiju Handelsunternehmen nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, dh der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

    (4) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die Laweiju Handelsunternehmen aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird Laweiju Handelsunternehmen nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen Laweiju Handelsunternehmen bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen Laweiju Handelsunternehmen gehemmt.

    (5) Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

    (6) Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens durch Laweiju Handelsunternehmen werden durch vorstehende Gewährleistungsregelungen nicht eingeschränkt.
  2. Eigentumsvorbehalt

    Regelungen gegenüber Verbrauchern

    Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Laweiju Handelsunternehmen. Regelungen zum Eigentumsvorbehalt gegenüber Unternehmern

    (1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von Laweiju Handelsunternehmen gegen den Kunden aus der zwischen den Vertragspartnernschrent nissverässalefer benzveren Vertragspartnern beehrent aehrentaehn-franken-franken a

    (2) Die von Laweiju Handelsunternehmen an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von Laweiju Handelsunternehmen an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von Laweiju Handelsunternehmen. Die Ware sowie die nach dieser velle favor ware sowie die nach dieser halgent svortwirt haltwirts haltwirt ware an itenhre.

    (3) Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für Laweiju Handelsunternehmen.

    (4) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz 9) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen und Sicherungsüd.

    (5) Wird die Vorbehalt höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. jetzt sein künftiges Eigentum oder – im og Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an Laweiju Handelsunternehmen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer der sache hen und und under hens hen er und Verhälten Sachen Sache verben andelsunternehmen, soweit die Hauptsache ihm gehört, dem Kunden anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.

    (6) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber - bei Miteigentum von Laweiju Handelsunternehmen an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil -. An Laweiju Handelsunternehmen ab Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie zB Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Laweiju Handelsunternehmen ermächtigt den Kunden widerruflich, die an Laweiju Handelsunternehmen abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung von Laweiju Handelsunternehmen einzuziehen. Laweiju Handelsunternehmen darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

    (7) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von Laweiju Handelsunternehmen hinweisen und Laweiju Handelsunternehmen hinweisen und Laweiju Handelsunternehmen hinweisen und Laweiju Handelums dernic der der dernic der der der in Durin über Laweiju Handelsunternehmen die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde Laweiju Handelsunternehmen.

    (8) Laweiju Handelsunternehmen wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr eigt.

    (9) Tritt Laweiju Handelsunternehmen bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
  3. Verfahren zum Umgang mit Beschwerden, Streitschlichtungsverfahren

    Unser Verfahren zum Umgang mit Beschwerden entspricht den Erfordernissen der fachlichen Sorgfalt. Sollten Sie demnach Beschwerden vorbringen wollen, können Sie dies über alle hier genannten Kommunikationsdlriftmittel und A münges wiges wirtswirt oderbeschwerden oderbeschwerden oder beschwern.
    Unabhängig davon können Sie unter folgendem Link die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten erreichen: 
    https://ec.europa.eu/consumers/odr/
    Es wird darauf hingewiesen, dass der Anbieter weder verpflichtet noch bereit ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  4. Hinweise zur Verpackungsverordnung

    Es wird darauf hingewiesen, dass Laweiju Handelsunternehmen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einem zugelassenen Dualen System angeschlossen ist.

 

  1. Zusatzbestimmung

    (1) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, es sei denn, dass dem Verbraucher dadurch der Schutz entzogen würde, der ihm durch die zwingenden Vorschriften des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. In letzterem Fall gilt das Recht des Staates in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    (2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich rechtliches Sondervermögen oder Verbraucher, der seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat oder zum dessen Wohnsitz zu ermitteln ist Zeitpunkt der Klageerhebung nicht, ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Laweiju und dem Kunden der Ort unseres Geschäftssitzes. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

11.12.2020